Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Hinweise zum Angebot von Wertpapieren an qualifizierte Anleger
Der Inhalt dieser Internetseite ist nicht als Angebot zum Erwerb der auf der Internetseite beschriebenen Wertpapiere und/oder Derivate zu verstehen. Die Inhalte unserer Internetseite und die möglicherweise angezeigten Kurse und Bewertungen sind unverbindlich und dienen wie andere veröffentlichte Angaben lediglich Informationszwecken.
Auch stellen die Informationen auf den folgenden Webseiten in keiner Weise ein Angebot an nicht qualifizierte Anleger dar.
Die auf den folgenden Webseiten enthaltenen Informationen richten sich ausschließlich an Personen in Gerichtsbarkeiten, in denen die Veröffentlichung oder der Zugang zu dieser Website gesetzlich zulässig und nicht verboten ist. Personen, die von solchen Verboten betroffen sind, wird es ausdrücklich untersagt, diese Website zu nutzen.
- Keine Werbung und kein öffentliches Angebot
Die auf den kommenden Webseiten, Präsentationen, Broschüren und Verträgen veröffentlichten Informationen stellen kein Angebot und keine Werbung zum Kauf/Verkauf von Wertpapieren der Victoria Ventures Group Inc. dar, soweit ein solches Angebot, Werbung oder Vertrieb in einer Jurisdiktion rechtswidrig wäre. Gleiches gilt, soweit die Person, welche das Angebot macht bzw. die Werbung treibt, nicht über die hierfür erforderliche Qualifikation verfügt oder soweit es unzulässig ist, bestimmten Personen ein solches Angebot zu machen bzw. Werbung zu unterbreiten.
Die Information auf dieser Website wird nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht; weder wir noch irgendeine andere Person haftet oder übernimmt eine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Richtigkeit, Tauglichkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Die Informationen auf dieser Website stellen weder Anlagerat, Rechtsberatung, steuerrechtliche Beratung noch Rat in sonstiger Hinsicht dar. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen unsere Webseite(n) Zugriffsbeschränkungen unterliegen können. Die Beschränkungen sind in den hier aufgeführten Hinweisen vermerkt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Zugriff durch unberechtigte Nutzer.
Durch Klicken auf manche Links dieser Website können Sie möglicherweise die Webseite der Victoria Ventures Group Inc. verlassen und auf andere Webseiten gelangen. Wir haben keine dieser Webseiten überprüft und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für deren Inhalt oder für auf diesen Seiten angebotenen Informationen, Services und/oder Produkte.
- Zeichnungsunterlagen und zusätzliche Informationen als Entscheidungsgrundlage
Bei einer Offerte von Wertpapieren im Rahmen einer Privatplatzierung auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht werden die emittierenden Unternehmen fast vollständig von Publikations- und Offenlegungspflichten befreit. Trotz der formellen Befreiung von bestimmten öffentlichen Publikationen muss das Unternehmen in der Lage sein einen interessierten Anleger in vollem Umfang über die Aktivitäten und die finanzielle Situation (zum Beispiel über einen Finanz- und Businessplan) genauso präzise informieren, wie ein Unternehmen welches seine Wertpapiere öffentlich über eine Börse offeriert und nicht durch die Ausnahmeregelungen der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht von vielen Publikationspflichten befreit ist.
Trotz allem muss die Victoria Ventures Group Inc. auch selbst entscheiden, welche Informationen den akkreditierten Investoren weitergegeben werden können, ohne dabei gegen die Gesetze der US-Bundeswertpapiergesetze zu verstoßen und die Victoria Ventures Group Inc. verpflichtet, nicht akkreditierten Investoren alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die in vollem Umfang über die Aktivitäten und die finanzielle Situation (zum Beispiel über einen Finanz- und Businessplan) präzise aufklären und alle Finanzbuchhaltungsdetails offenlegen.
Die Finanzabschlüsse müssen von einem unabhängigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden. Sollte ein solcher Abschluss aber nur mit unzumutbaren Aufwand oder nicht zumutbaren Kosten realisieren lassen, so ist es dem Unternehmen erlaubt nicht die vollständige Bilanz, sondern nur die Bilanzübersicht und/oder die GuV zertifizieren zu lassen.
Die Anforderungen an die Finanzbuchhaltungsdetails unterliegen den gleichen Anforderungen wie für Unternehmen, die Ihre Wertpapiere nach der „Regel 505“ herausgeben. Details dazu können auch auf der Webseite der US-Börsenaufsicht SEC unter http://www.sec.gov/answers/rule505.htm eingesehen werden.
Bei Interesse kann jeder Anleger den vollständigen Businessplan Zeichnungsunterlagen kostenlos von uns, der Gesellschaft, auf Anfrage am Geschäftssitz der Victoria Ventures Group Inc., 1000 5th Street, South Beach Miami, United States, zu den üblichen Geschäftszeiten angefordert werden. Telefon: +1 305 340 2375, Email: compliance@vvinc.net.
Eine Kurzübersicht und einen Zeichnungsschein als erste unverbindliche Information kann der interessierte Anleger sich unverbindlich, anonym und kostenfrei rund um die Uhr über unsere Webseite anfordern. Die darin enthaltenen Informationen sollten vom Nutzer sorgfältig gelesen werden, ehe eine Anlageentscheidung getroffen wird.
- Keine Anlageberatung
Die auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung zum Erwerb der auf der Internetseite beschriebenen Produkte dar.
- Allgemeine Risiken einer Anlage in noch nicht an der Börse gehandelten Wertpapieren
Wertpapiere werden üblicher Weise an den Börsen im regulierten Markt oder im nicht reguliertem Markt (auch „Freiverkehr“, „Pink-Sheets“, „Bulletin Board“ oder „Open Market“ genannt) notiert. Der Handel mit Wertpapieren Im In- und Ausland wird über Banken und Börsen abgewickelt aber darüber hinaus auch über einen Direkt- Online- und/oder Direkt-Telefonhandel in Aktien, Optionsscheinen, Anleihen und anderen Wertpapieren außerhalb der Börsen („OTC“).
Dies bedeutet, dass Käufer und Verkäufer fast immer Ihre Wertpapiere zu einem transparenten Kurs ankaufen und verkaufen können.
Ein Investment in Aktien einer Gesellschaft, die noch nicht an einer Börse gelistet ist und auch noch nicht in einem außerbörslichen Handel teilnimmt, hat daher zwangsläufig zur Konsequenz, dass Käufer und Verkäufer eben nicht fast immer transparente Kauf- und/oder Verkaufspreise für Ihre Wertpapiere erhalten. Stattdessen kann ein Investor nach Ablauf einer etwaigen Haltefrist seine Wertpapiere zwar frei übertragen, muss aber selbst (oder mit Hilfe eines Finanzmaklers oder eines anderen Finanzintermediärs) einen Käufer finden, falls der Wunsch bei dem Investor auftaucht, die von ihm gezeichneten Wertpapiere der Victoria Ventures Group Inc. . wieder zu veräußern.
Die Kenntnis der oben genannten Bedingungen für den Handel mit nicht an der Börse gelisteten, vorbörslichen Wertpapieren ist nicht nur für professionelle Händler, sondern auch für Privatanleger wichtig.
- Allgemeine Risiken einer Wertpapieranlage
Man muss sich zuerst über den Begriff „Risiko“ einig werden, denn dieser ist ein weit gefasster Begriff. Im Zusammenhang mit Aktien und Wertpapieren wird darunter hauptsächlich die Möglichkeit verstanden, dass die Wirtschaft und Finanzmärkte gewissen Schwankungen unterliegen. Dies wird als Marktrisiko bezeichnet. Es muss aber bedacht werden, dass ein Risiko gleichzeitig auch eine Chance sein kann, eine hohe Rendite zu erwirtschaften.
Marktrisiken
Marktrisiken können generell in zwei Kategorien aufgeteilt werden: in allgemeine und unternehmensspezifische Risiken. Unter „allgemeinem Risiko“ versteht man Kursänderungen, die der allgemeinen Aktienmarktentwicklung zugeschrieben werden. So kann zum Beispiel der Wert einer Aktie an den Aktienmärkten sinken, ohne dass sich an der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens irgendetwas geändert hat.
Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig vom eigentlichen Unternehmen selbst. So können zum Beispiel der Aktienmarkt oder die Kurse von ähnlich aufgestellten Mitbewerbern steigen, während bestimmte unternehmensspezifische Neuigkeiten den Kurs der Aktie negativ beeinflussen. Dazu zählen negative Ereignisse wie hohe Rohstoff- und/oder Einkaufspreise, Kündigungen, Todesfälle im Management oder Streiks. Es gibt entsprechend auch gute Nachrichten wie zum Beispiel gute Quartalsergebnisse , die Akquisition eines großen Auftrages, innovative Produkte und gute Marktperspektiven. Unregelmäßig eintreffende Ereignisse innerhalb einer Firma beeinflussen die Schwankungen von Aktienkursen (Volatilität) und können nicht vorausgesagt werden.
Dividendenrisiken
Dividenden beteiligen einen Aktionär an den Gewinnen eines Unternehmens. Es kann jedoch vorkommen, dass keine Ausschüttung in Form von Dividenden erfolgt. Dies auch passieren, wenn sogar eine Ausschüttung von Dividenden geplant ist wenn zum Beispiel eine Firma Verluste macht oder die Gewinne reinvestiert.
Insolvenzrisiken
Aktien stellen eine kaufmännische Beteiligung an einem Unternehmen dar und keine Forderung (wie zum Beispiel eine Inhaberschuldverschreibung) gegenüber dem Unternehmen. Alle Aktionäre sind daher Miteigentümer eines Unternehmens. Eine solche Anlage beinhaltet vereinfacht gesagt ähnliche Chancen und Risiken wie anderen direkten Beteiligungen an Firmen. Entwickelt sich das Unternehmen anders als erwartet, kann es im schlimmsten Fall zur Insolvenz kommen. Nach einer Insolvenz ist zu beachten, dass Aktionärsansprüche erst dann befriedigt werden, wenn alle anderen Gläubigerforderungen (Mitarbeiter, Lieferanten, etc.) erfüllt sind. Ein Engagement in Aktien kann u.U. aus diesen Gründen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Konjunkturrisiken
Entwicklungen der allgemeinen Wirtschaftslage verlaufen in der Regel in Zyklen. Ein Konjunkturzyklus ist mehrjährig. Die Wirtschaft durchläuft dabei Hoch- und Tiefphasen bezüglich Arbeitslosigkeit, Auftragslage, Kaufkraft, Zinsniveau und weiteres.
Die Werte von Vermögensanlagen werden von den Konjunkturzyklen beeinflusst. Eine Fehleinschätzung bezüglich Kauf- oder Verkaufsaufträge kann zum falschen Zeitpunkt zu Wertminderungen führen. Inflationsrisiken.
Die Inflation ist ein Prozess, in dessen Verlauf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage das Angebot von Gütern und Dienstleistungen übersteigt. Deshalb steigen die Preise und gleichzeitig entwertet sich das Geld.
Das Risiko dieses sogenannten Kaufkraftverlustes kann den Realwert der Vermögensanlage sowie den real erwirtschafteten Ertrag mindern.
Länder- und Transferrisiken
Anlagen in anderen Ländern unterliegen den länderspezifischen Bedingungen. Unter Länderrisiko versteht man die Gefahr, dass aufgrund von länderspezifischen Entwicklungen oder Restriktionen eine Aktiengesellschaft nicht oder nur verspätet in der Lage ist, Dividenden, Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten. Auch die wirtschaftliche oder politische Instabilität eines Landes beeinflusst das Risiko. Absicherungsmöglichkeiten gegen diese Gefahren gibt es nicht, ausser man investiert dort nicht.
Volatilität
Die Volatilität eines Wertpapiers misst die relative Schwankungsbreite des Wertpapierkurses und ist ein Maß für das Marktpreisrisiko eines Wertpapiers. Je höher die Volatilität eines Wertpapiers ist, desto risikoreicher ist dieses. Die Volatilität wird in der Regel auf eine bestimmte Laufzeit bemessen (zum Beispiel 30 Tage, 60 Tage, 200 Tage etc.). Eine Volatilität von 20% sagt beispielsweise aus, dass der Kurs eines Wertpapiers über die Laufzeit zwischen 80% und 120% des aktuellen Kurswertes geschwankt hat.
Die Volatilitäten beziehen sich allerdings auf historische Kurse und sind nicht ohne weiteres auf die Zukunft übertragbar. Zur Schätzung der erwarteten zukünftigen Schwankungsbreite werden deshalb oft auch Volatilitäten aus Optionen (implizite Volatilitäten) herangezogen.
Währungsrisiko
Besitzt der Aktionär Vermögensanlagen in ausländischer Währung, unterliegen dieses dem Währungsrisiko. Ungünstige Wechselkurse vermindern den Wert der Anlage. Wechselkurse können diesen Wert aber auch positiv beeinflussen.
Liquiditätsrisiko
In gewissen Situationen müssen Aktien sofort verkaufen werden können. Manchmal müssen Kursabschläge hingenommen werden, um die Aktien verkaufen zu können. Unter Umständen hilft nicht einmal dies: die Aktie kann nicht liquide (zu Geld) gemacht werden – das Liquiditätsrisiko tritt ein.
Um das Liquiditätsrisiko zu entschärfen, gibt es an den Börsen sogenannte Market Maker, deren Aufgabe es ist, täglich fortlaufend Geld- und Briefkurse zu sichern, das heißt Kurse zur Verfügung zu stellen, für welche die Aktie gekauft würde. Aber auch hier kann es – je nach Art der Verpflichtung – zu Illiquidität kommen.
Steuerliche Risiken
Eine Veränderung in der Steuergesetzgebung kann sich negativ auf die Erträge und Kursgewinne auswirken.
Risiken bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen
Als Anleger hat man die Möglichkeit, durch die Belehnung des Wertpapierdepots liquide Mittel zu erhalten. Die Höhe des gewährten Kredites hängt von der Art der Wertpapiere und deren Beleihungsgrenze ab. Die so erhaltenen liquiden Mittel können reinvestiert werden. Als Sicherheit für den Kredit dienen die hinterlegten (belehnten) Aktien.
Wenn sich der Wert der belehnten Aktie negativ entwickelt, kann es zu sogenannten «Margin Calls» kommen. Dies trifft ein, wenn der Wert der belehnten Aktien geringer ist als der Kredit. Bei Margin Calls fordert der Kreditgeber (Bank), zusätzliche Sicherheiten in Form von Bargeld oder weiteren Wertpapieren zu leisten. Kann dies nicht geleistet werden, ist die Bank im schlimmsten Fall gezwungen, die Bestände zu veräußern.
Nebenkosten
Für Wertpapiertransaktionen müssen diverse Gebühren entrichtet werden: Entgelte, die bei Kauf und Verkauf anfallen (Courtage), Depotverwaltungsentgelte und sonstige Entgelte. Bestimmte Vermögensanlagen wie Fonds beinhalten laufende Kosten (zum Beispiel eine jährliche Management Fee).
Diese Kosten schmälern den Ertrag. Mehr Informationen zur Courtage, Eidgenössische Stempelabgabe und Börsengebühr unter Wertschriftengeschäfte.
- Wertpapierverkauf entsprechend der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht SEC
Die Inhalte auf dieser Seite stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Eine Zeichnung erfolgt ausschließlich durch und auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht SEC http://www.sec.gov/answers/rule506.htm.
Diese Verordnung regelt die Befreiungen und Freistellungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Ihrer Kapitalbeschaffung von bestimmten Richtlinien des Securities Acts. Rule 506 der Regulation D befreit entsprechende Unternehmen von den Auflagen des § 4 (a) (2) des Securities Act und erlaubt es diesen Unternehmen eine unbegrenzte Menge an Kapital zu akquirieren, ggf. Werbung zu betreiben und trotzdem die Kapitalbeschaffungsmaßnahme als Private Placements deklarieren zu können. Dies vereinfacht die Kapitalbeschaffungsmaßnahmen kleiner und mittelständischer Unternehmen sehr und ermöglich es Ihnen bestimmte Prozesse durchzuführen, die sonst einer höheren Regulierung und einer komplexeren und dadurch teureren Überwachung bedürfen.
Nach Rule 506 (c) kann ein Unternehmen seine Kapitalmaßnahmen öffentlich bewerben, muss aber angemessene Schritte unternehmen um sicherzustellen, dass seine Investoren akkreditierte Investoren mit umfangreicher Erfahrung und entsprechendem Kapital sind. Darüber hinaus ist eine Haltefrist von mindestens einem Jahr beim Kauf von Wertpapieren im Rahmen einer Privatplatzierung auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börse durch einen Investor zu beachten.
Ein Unternehmen welches eine Privatplatzierung auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht durchführt, muss diese bei der SEC registrieren. Dies geschieht durch die elektronische Einreichung eines sog. “Form D” und findet erst nach dem Verkauf der ersten Wertpapiere statt. Die elektronische Einreichung des „Form D“ ist eine kurze Notiz, die die Namen und Adressen der Führungskräfte, Direktoren und Promotoren des Unternehmens und einige Details über das Angebot beinhaltet. Gemessen an anderen privaten oder öffentlichen Platzierungsvarianten enthält aber das eingereichte Formular aber wenig anderer Informationen über das Unternehmen. Es ist daher vor einem Investment in ein solches Angebot stets zu empfehlen sich eine Kopie des vom Unternehmen eingereichten „Form D“-Formular aus der EDGAR-Datenbank über http://www.sec.gov/edgar.shtml herunterzuladen und dieses genau zu prüfen.
Die Inhalte auf dieser Seite sind weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an “U.S. Persons” (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act”) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Die Inhalte dieser Seite sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zu einem Investment in Wertpapiere, die solchen Ausnahmegenehmigungen unterliegen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater oder Banker. Darüber hinaus können Sie bzw. Ihre Berater jederzeit weitere Informationen zu solchen Ausnahmeregelungen direkt bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht einholen:
U.S. Securities and Exchange Commission, Office of Investor Education and Advocacy, 100 F Street, NE Washington, DC 20549-0213, Telephone: (800) 732-0330, Fax: (202) 772-9295
- Vorausschauende Angaben
Unsere Webseite und auch andere Informations- und Marketingunterlagen enthalten zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen – also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit, liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „hoffen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „versuchen“, „glauben“, „werden“, „anstreben“, „einschätzen“, „probieren“,„vorhersagen“ oder ähnliche Begriffe. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Victoria Ventures Group Inc. .-Vorstands (also des CEOs und des Board of Directors). Diese Aussagen unterliegen aber daher auch einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse unseres Unternehmens. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der Victoria Ventures Group Inc. . wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen. Wir sind insbesondere stark von Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage betroffen, da diese einen direkten Einfluss auf Prozesse, Kunden und Lieferanten haben können. Das kann die Entwicklung unseres Umsatzes, Gewinns und die Realisierung einer besseren Kapazitätsauslastung als Resultat des Wachstums nachteilig verändern.
Aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit sind nicht alle Geschäftsbereiche bei uns gleichermaßen von Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds betroffen; erhebliche Unterschiede bestehen hinsichtlich des Zeitpunkts und des Ausmaßes der Auswirkungen solcher Veränderungen. Dieser Effekt wird durch die Tatsache verstärkt, dass die Victoria Ventures Group Inc. . Ihre Aktivitäten global plant. Das bedeutet, dass ggf. Aktivitäten in Ländern mit konjunkturell niedrigen Wachstumsraten umgesetzt werden, die daher u.U. eher von Schwankungen der Weltkonjunktur betroffen sind. Zusätzlich können sich dadurch Unsicherheiten ergeben, so dass es auf Kundenseite zu Verzögerungen oder Stornierungen bei bereits erteilten Aufträgen kommt oder dass die Preise durch das anhaltend ungünstige Marktumfeld weiter gedrückt werden als die Victoria Ventures Group Inc. . und ihr Management es derzeit erwartet haben oder dass die Funktionskosten in Vorwegnahme eines Wachstums, das nicht wie erwartet eintritt, steigen. Weitere Faktoren, die Ursache für eine Abweichung des Ergebnisses der Victoria Ventures Group Inc. . von den ursprünglichen Erwartungen sein können, sind Entwicklungen an den Finanzmärkten, einschließlich Schwankungen bei Zinssätzen und Währungskursen (insbesondere im Verhältnis zum US-Dollar), Rohstoffpreisen und Aktienkursen, Kreditrisikozuschlägen („Credit Spreads“) sowie der Werte der Finanzanlagen im Allgemeinen. Etwaige Änderungen in den Zinssätzen oder anderen Annahmen, die bei der Berechnung der Verpflichtungen für langfristige Zahlungen, Pensionen und/oder ähnliche Verpflichtungen verwendet werden, können sich zum Nachteil aber auch zum Vorteil der Victoria Ventures Group Inc. . entwickeln.
Eine zunehmende Volatilität in unseren Kernmärkten, ein weiterer Verfall der Kapitalmärkte, weitere Blockaden der russischen Märkte, eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft und/oder die fortgesetzte Unsicherheit der Hypothekenmärkte sowie mögliche Schwankungen des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs der Kerngeschäftsfelder, in denen wir tätig sind, können ebenso unerwartete Auswirkungen auf unser Ergebnis haben.
Des Weiteren existieren weitere, schwer definierbare Risiken und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Veräußerung von Geschäftsaktivitäten, bestimmten strategischen Neuausrichtungen, der Entwicklung möglicher zukünftiger Beteiligungen und anderer möglichen strategischen Allianzen mit Partnern und/oder Lizenznehmern. Selbstverständlich müssen auch Risiken im Kontext mit der Einführung konkurrierender Produkte oder Technologien durch andere Unternehmen oder den Markteintritten neuer Wettbewerber genauso berücksichtig werden wie mögliche und schwer prognostizierbare Veränderungen der Wettbewerbsdynamik (vor allem in sich entwickelnden Märkten), dem Risiko, dass neue Produkte und Dienstleistungen seitens unserer Kundenzielgruppen nicht angenommen werden. Darüber hinaus gilt es stets die Risiken bei und nach Änderungen in der Geschäftsstrategie, dem Ausgang von offenen Ermittlungen, anhängigen Rechtsstreitigkeiten sowie den Maßnahmen, die sich aus den Ergebnissen oder auch den Tatbeständen dieser Ermittlungen ergeben, den potenziellen Auswirkungen dieser Untersuchungen und Verfahren auf unser aktuelles und zukünftiges Geschäft berücksichtigen.
Detailliertere Informationen über die mit der Victoria Ventures Group Inc. . in Zusammenhang stehende Informationen zu Private Placements, möglichen Risikofaktoren oder juristischen Schwierigkeiten und derzeit offene und laufende Ermittlungsverfahren durch die Börsenaufsichten können u.U. bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingeholt werden. Die Website der US-Börsenaufsicht „SEC“ ist unter www.sec.gov abrufbar sind.
Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die in den „zukunftsgerichteten Aussagen“ beschrieben worden sind. Daher können wir bei Victoria Ventures Group Inc. . leider keine Verpflichtung übernehmen solche „zukunftsgerichteten Aussagen“ zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
- Historische Wertentwicklung
Die Wertentwicklungen von Wertpapieren und/oder Investments in der Vergangenheit sind bedauerlicherweise kein verlässlicher Indikator für deren künftige Wertentwicklung.
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Diese Bedingungen und auch der Gerichtsstand unterliegen in einigen Bereichen dem deutschem Recht – in anderen dem US-Recht. Bitte kontaktieren Sie uns unter +1 305 340 2375 bei näheren Fragen zu diesen Themen oder suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens.
- Sonstige Vereinbarungen
Sollte zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) unserer Bedingungen nach den Rechtsnormen einer Rechtsordnung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen (oder der übrigen Teile dieser Bestimmung) dieser Bedingungen in dieser oder einer anderen Rechtsordnung davon unberührt.
- Verkaufsbeschränkungen
Die auf der Internetseite beschriebenen Produkte dürfen nicht in allen Ländern allen Personengruppen frei zum Verkauf angeboten werden und sind in jedem Fall ausschließlich dem Personenkreis sog. „Qualifizierter Anleger“ vorbehalten. Die für bestimmte Produkte geltenden Hinweise sind in diesem Disclaimer zu finden aber auch in anderen Publikationen der Victoria Ventures Group Inc. , auf den hier weiteren folgenden Webseiten und in den Zeichnungsunterlagen für die Wertpapiere unseres Unternehmens. Daher sollten diese Hinweise stets vom Nutzer sorgfältig gelesen werden. Qualifizierte Anleger haben eine langjährige ausgeprägte Erfahrung bei Finanzgeschäften und ausreichende Finanzmittel und eignen sich daher -nicht nur aus Sicht der internationalen Aufsichtsbehörden- am besten für eine Anlage in unseren Wertpapieren geeignet.
Darüber hinaus engagieren solche „Qualifizierten Investoren“ (oder auch „Qualified Investors“ genannt) zusätzlich zu Ihrem eigenen Wissen häufig auch noch einen zusätzlichen Vermögensverwalter und fallen zusätzlich auch häufig auch in die Kategorie der sog. „High-Net-Worth Individuals“ -also Anleger mit freiem Investmentkapital von mindestens 1 Millionen Euro- oder sogenannte „Ultra-High-Net-Worth Individuals“ mit einem freiem Investmentkapital von mindestens 10 Millionen Euro.
Nach Zustimmung, dass Sie alle unsere Hinweise in den vorherigen Ausführungen verstanden haben und dies durch klicken auf „Akzepteren“ weiter unten in dieser Erklärung bestätigen, begeben sich auf die Seite für institutionelle qualifizierte Anleger. Bitte vergewissern Sie sich (zu Ihrem eigenen Schutz) bevor Sie fortfahren, dass alles tatsächlich verstehen und dass es zusätzlich für diese Informationen bestimmte gesetzliche Beschränkungen gelten.
Insbesondere gelten folgenden Beschränkungen:
Die Informationen auf den folgenden Webseiten enthalten Informationen über Wertpapiere, die nur sog. „Qualifizierten Anlagern“ zur Verfügung stehen und welche nach US-Recht emittiert werden. Ein akkreditierter Investor im Rahmen einer natürlichen Person muss Einkünfte von 200.000 USD (oder 300.000 USD zusammen mit einem Ehepartner) in jedem der vergangenen zwei Jahren überschritten und für das laufende Jahr zu erwarten haben. Alternativ verfügt ein sog. „Qualifizierter Anleger“ über ein Vermögen von über einer Million US-Dollar, entweder allein oder zusammen mit einem Ehepartner. Die genauen Informationen sowie anschauliche Rechenbeispiele können Sie auf diesen Webs eiten vollständig einsehen:
http://www.sec.gov/answers/accred.htm http://www.ecfr.gov/cgi-bin/retrieveECFR?gp=&SID=8edfd12967d69c024485029d968ee737&r=SECTION&n=17y3.0.1.1.12.0.46.176 https://www.investor.gov/news-alerts/investor-bulletins/investor-bulletin-accredited-investors
Für unsere Wertpapiere gelten bestimmte Ausnahmeregelungen der SEC nach Rule 505 der Regulation „D“, die hier eingesehen werden können http://www.sec.gov/answers/rule505.htm.
Es gibt für solche Wertpapiere auch Hinweise anderer Aufsichtsbehörden. Wir haben uns erlaubt hier außer den Hinweisen der US-Behörden, welche verbindlich für den Kauf unserer Wertpapiere gelten, auch Hinweise anderer ausländischer Aufsichtsbehörden zu veröffentlichen. Für diese zusätzlichen, nicht juristisch relevanten Informationen können wir leider keine Haftung übernehmen:
Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat zum Vertrieb von Wertpapieren in der Schweiz an nicht-qualifizierte Anleger Hinweise veröffentlicht, die auf Webseite https://www.finma.ch in verschiedenen Sprachen veröffentlicht sind. Die in den nachfolgenden Seiten enthaltenen Informationen richten sich deshalb nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Art. 10 KAG mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz.
Als institutioneller qualifizierter Anleger gemäß Art. 10 Abs. 3 lit. a – d KAG gelten im Wesentlichen:
- beaufsichtigte Finanzintermediäre, wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Zentralbanken;
- beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen;
- öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie;
- Unternehmen mit professioneller Tresorerie.
- Privatpersonen mit hohem Einkommen und umfangreicher Erfahrung bei Finanzanlagen.
Als solche gelten Privatpersonen, die gemäß Art. 10 Abs. 3 bis KAG sowie Art. 6 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) schriftlich bestätigen, dass sie als qualifizierte Anleger die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat ebenfalls Hinweise zu qualifizierten Anlegern in Deutschland veröffentlicht, die auf Webseite www.bafin.de in verschiedenen Sprachen einsehbar sind .
Die in den nachfolgenden Seiten enthaltenen Informationen richten sich deshalb nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne des „Private Placement Memorandum“. Die Victoria Ventures Group Inc. nimmt nur Zeichnungen von wohlhabenden, überdurchschnittlich verständigen, privaten und professionellen Anleger an, ohne im Übrigen einer aktiven BaFin-Aufsicht zu unterliegen.
Die auf unserer Internetseite beschriebenen Produkte werden anderen Rechtsordnungen unterstehenden Rechtssubjekten nur angeboten oder verkauft, wenn dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Victoria Ventures Group Inc.
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