Regulierung

 

In den Vereinigten Staaten von Amerika beaufsichtigt die US- Börsenaufsicht SEC (Security Exchange Commission) Börsen und die Finanzmärkte. Diese ist einer der ältesten und renommiertesten Organisationen zur Kontrolle der Aktivitäten von Finanzdienstleistern, Banken und Aktiengesellschaften.

 

Das Ziel der SEC ist es in den USA ein stabiles, kontrolliertes und stabil funktionierendes Finanzsystem zu schaffen und Anleger und Unternehmen zu unterstützen und zu schützen.

 

Durch das Angebot von Wertpapieren an Unternehmen und qualifizierte Anleger unter Ausschluss von Personen in Gerichtsbarkeiten, in denen der Kauf solcher Wertpapieren gesetzlich nicht zulässig und/oder verboten ist, finanziert die Victoria Ventures Group Inc. ihre Expansion. Unternehmen und Personen, die von solchen Verboten betroffen sind, wird es ausdrücklich untersagt diese Website zu besuchen oder diese Wertpapiere zu zeichnen

 

Die Victoria Ventures Group Inc. hat Ihre Wertpapiere herausgegeben nach einer Registrierung bei der United States Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsicht SEC) entsprechend der Regelungen der Rule 506, Regulation D.

 

Hinweise und Bemerkungen

 

Die auf der Internetseite beschriebenen Produkte dürfen nicht in allen Ländern allen Personengruppen frei zum Verkauf angeboten werden und sind in jedem Fall ausschließlich dem Personenkreis sog. „Qualifizierter Anleger“ vorbehalten. Die für bestimmte Produkte geltenden Hinweise sind in diesem Disclaimer zu finden aber auch in anderen Publikationen der Victoria Ventures Group Inc., auf den hier weiteren folgenden Webseiten und in den Zeichnungsunterlagen für die Wertpapiere unseres Unternehmens. Daher sollten diese Hinweise stets vom Nutzer sorgfältig gelesen werden. Qualifizierte Anleger haben eine langjährige ausgeprägte Erfahrung bei Finanzgeschäften und ausreichende Finanzmittel und eignen sich daher -nicht nur aus Sicht der internationalen Aufsichtsbehörden- am besten für eine Anlage in unseren Wertpapieren geeignet.

 

Die Inhalte auf dieser Seite stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Eine Zeichnung erfolgt ausschließlich durch und auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht SEC http://www.sec.gov/answers/rule506.htm.

 

Diese Verordnung regelt die Befreiungen und Freistellungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Ihrer Kapitalbeschaffung von bestimmten Richtlinien des Securities Acts. Rule 506 der Regulation D befreit entsprechende Unternehmen von den Auflagen des § 4 (a) (2) des Securities Act und erlaubt es diesen Unternehmen eine unbegrenzte Menge an Kapital zu akquirieren, ggf. Werbung zu betreiben und trotzdem die Kapitalbeschaffungsmaßnahme als Private Placements deklarieren zu können. Dies vereinfacht die Kapitalbeschaffungsmaßnahmen kleiner und mittelständischer Unternehmen sehr und ermöglich es Ihnen bestimmte Prozesse durchzuführen, die sonst einer höheren Regulierung und einer komplexeren und dadurch teureren Überwachung bedürfen.

 

Nach Rule 506 (c) kann ein Unternehmen seine Kapitalmaßnahmen öffentlich bewerben, muss aber angemessene Schritte unternehmen um sicherzustellen, dass seine Investoren akkreditierte Investoren mit umfangreicher Erfahrung und entsprechendem Kapital sind. Darüber hinaus ist eine Haltefrist von mindestens einem Jahr beim Kauf von Wertpapieren im Rahmen einer Privatplatzierung auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börse durch einen Investor zu beachten.

 

Ein Unternehmen welches eine Privatplatzierung auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht durchführt, muss diese bei der SEC registrieren. Dies geschieht durch die elektronische Einreichung eines sog. “Form D” und findet erst nach dem Verkauf der ersten Wertpapiere statt. Die elektronische Einreichung des „Form D“ ist eine kurze Notiz, die die Namen und Adressen der Führungskräfte, Direktoren und Promotoren des Unternehmens und einige Details über das Angebot beinhaltet. Gemessen an anderen privaten oder öffentlichen Platzierungsvarianten enthält aber das eingereichte Formular aber wenig anderer Informationen über das Unternehmen. Es ist daher vor einem Investment in ein solches Angebot stets zu empfehlen sich eine Kopie des vom Unternehmen eingereichten „Form D“-Formular aus der EDGAR-Datenbank über http://www.sec.gov/edgar.shtml herunterzuladen und dieses genau zu prüfen.

 

Die Inhalte auf dieser Seite sind weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an “U.S. Persons” (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act”) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Die Inhalte dieser Seite sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

 

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zu einem Investment in Wertpapiere, die solchen Ausnahmegenehmigungen unterliegen, empfehlen wir selbst (oder durch Ihren Steuer- oder Rechtsberater) Kontakt mit der U.S. Securities and Exchange Commission, Office of Investor Education and Advocacy, 100 F Street, NE Washington, DC 20549-0213, Telephone: (800) 732-0330, Fax: (202) 772-9295.

 

Darüber hinaus legen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater oder Bankier nahe.